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Fuhrmannseid:

Ich schwöre einen Eid zu Gott,
dass ich das Gut, das mir zu fahren aufgeladen wird,
für billigmässige Belohnung dahin fahren, treulich verwahren und redlich
überliefern will, kein Stück verfahren oder irgend anderswo
hinbringen als mir aufgegeben ist, was mir etwa an Geld und Wechseln
zurück zubringen gereicht wird, aufrichtig und ohne einzige Hinterhaltung
überreichen und mich in allen so betragen will, wie einem redlichen, aufrichtigen
und getreuem Fuhrmann gebührt.
 
 
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Autor Thema: Luftfahrttransport Gesetz  (Gelesen 162 mal)
0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.
maclooser
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« am: 20. März 2007, 12:32:12 »

Was hat das denn in einem "Fernfahrerforum zu suchen?
Sehr viel!
Viele von uns fahren Lineholdings oder zwischen Depots und Hubs der verschiedensten Anbieter. Wir wissen im Endresultat nie, welche Sendungen per Flugzeug weiter transportiert werden. Leider sind aber auch wir als Fahrer verpflichtet, in diesem Fall aktiv mit zu arbeiten.
Ich versuche das Ganze anhand eines Beispiels fest zu machen, um den Hergang nicht all zu abstrakt wirken zu lassen.
Die Dispo veranlasst eine Abholung beim Kunden;
Um auch weiterhin Luftfracht ohne Verzögerung versenden zu können, müssen sich Versender – also Ihr Unternehmen oder seine Partner – zum „Bekannten Versender“ erklären. Dies ist allerdings mit so vielen Hürden versehen, dass es de facto kaum möglich oder wirtschaftlich unsinnig ist (Wie werden Sie „Bekannter Versender“?). Außerdem übernehmen Sie mit dieser Erklärung eine sehr schwere Verantwortung.
Die Alternative lautet, Luftfracht mit einem durch das Luftfahrtbundesamt (LBA) zertifizierten Dienstleister zu versenden. Dieser muss als „Reglementierter Beauftragter“ anerkannt sein und bestimmte Sicherheitsgarantien erfüllen. Das Problem dabei: Selbst die als „Reglementierter Beauftragter“ anerkannten Spediteure werden von Ihnen weiterhin die Sicherheitserklärung verlangen, da sie meist gar keine Kapazitäten für echte Sicherheitskontrollen besitzen. Damit werden Sie als Kunde in die Verpflichtung genommen, nur noch sichere Sendung zu übergeben

Also keine Panzerfäuste, Waffen und Sprengstoffe mehr Zwinkernd
Also ist der Spediteur verpflichet, die nachfolgende Erklärung im Auftrag zu übernehmen: ....verlangt diese heikle Erklärung von seinen Kunden nicht. Der Grund: Wir untersuchen jede Luftfrachtsendung, die in Deutschland auf ein Flugzeug verladen wird, mittels eigener Röntgenmaschinen.
Für direktes Nachlesen:
Soll also bedeuten, beim Kunden selbst darf keiner an die gepackte Ware heran, der keine Zertifizierung hat (anerkannter Packer, der alleinig dafür beauftragt ist). Der Fahrer, das Fahrzeug muß, sobald beladen verschlossen(versiegelt) werden. Während des Transportes vom Kunden zum Depot oder Entladestelle darf keine fremde Person am, im oder um das Fahrzeug mehr kommen; also auch den Freund/ Freundin (Hund, Katze, Maus) an Bord ist verboten!
An der Entladestelle dürfen nur zertifizierte Personen die Ware entgegen nehmen.  Zunge Fremdpersonen sofort mit einem Warnschuß zwischen die Augen..... :D  :D  :D
Abschließend noch einmal die entscheidenden Punkte in Kurzform
Das neue Luftsicherheitsgesetz verlangt ab 1. Februar 2006 besondere Sicherheitsgarantien von Versender oder Transporteur.
Das versendende Unternehmen kann diese Garantie – wenn überhaupt – nur mit unwirtschaftlich hohem Aufwand erreichen.
Viele Spediteure verlangen diese Sicherheitserklärung dennoch von ihren Kunden, da sie selbst keine Kapazitäten für eine Überprüfung von Luftfrachtsendungen haben. Sie fordern damit eine schwere Verantwortung von dem Versender – also von Ihnen.
XYZ verlangt diese Erklärung – bei Inkrafttreten des Gesetzes als einziger Luftfrachttransporteur – nicht. Der Grund: Wir röntgen seit Jahren ohnehin alle Sendungen vor dem Abflug und können deshalb selbst Sicherheitsgarantien geben.
XYZ verfügt über eigene Kapazitäten zur Sicherheitsüberprüfung (wie unsere X-Ray-Maschinen) und ist nicht von den zu erwartenden Staus in der Frachtabfertigung betroffen.
XYZ ermöglicht somit – als vorerst einziger großer Luftfrachttransporteur – den unbürokratischen, schnellen und sicheren Versand von Luftfracht.l/i]
invert= Zitat von....

Fortsetzung folgt, wenn gewünscht
[[editby=maclooser=1174390693]]
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maclooser
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« Antworten #1 am: 25. März 2007, 14:59:15 »

Was wird vom Kunden verlangt:
Eine Erklärung, das alle versendeten Gegenstände unbedenklich sind, alle baulichen Vorschriften erfüllt werden und sich niemand mehr an den Sachen zu schaffen macht.

Bauliche Vorschriften:
Der Zaun muß so hoch sein, das er nicht übersprungen werden kann. Das Betriebsgelände muß so abgesichert sein, das kein "versehendliches Betreten" passieren kann. Vereinzelungskreuze und Schranken, die gesichert sind.
Es muß mit Videoüberwachung sicher gestellt werden können, das unauthorisierte Personen sofort dingbar gemacht werden können.
Fort Knox also!

Was heisst das im Klartext dann für uns:
Das Fahrzeug hat nach der Beladung so fest verschlossen zu sein, das kein anderer sich an der Ladung zu schaffen machen kann. Planenwägen also schon wieder mal außen vor. Bei Sprinters ist das noch relativ einfach. Verriegelung betätigen und los geht es. Auch während der Fahrt muss das Fahrzeug verschlossen bleiben.....

Alle Waren müssen dann entweder "X Ray Checked" (Röntgengeräte) oder handlngs von geschultem Personal untersucht und für unbedenklich erklärt werden. Der Schreibkram wird immer mehr,weil ja alles festgehalten und der Ware entsprechend weiter gegeben werden.
Leider habe ich noch keine direkten Links zu diesem Thema gefunden, werde diese aber bei Gelegenheit nachreichen Zwinkernd

Ich weiss nun aber immer noch nicht, ob ich diese Anforderungen belächeln soll oder wie wild gegen eine bestimmte Gruppe Menschen schimpfen soll, denen wir diese Sch... zu verdanken haben!
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