Teddy250
2,8Tonner
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« am: 26. März 2009, 19:25:47 » |
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Hallo an alle Kolleginnen und Kollegen ;-)
Meinereiner hat seine Ausbildung zum BKF dieses Jahr (Schlussprüfung 13 und 14 Januar 2009) hinter sich gebracht,aber irgendwie ist ein Thema leider immer noch ungeklärt...
Was mich bedrückt ist die Frage mit der Qualifkation und den "Pflichtstunden" die man nachweisen muß bzw. diesen Unterricht. Meine Firma möchte mir einen Termin verpassen,bei dem ich an einem sogenannten "Pflichtunterricht" teilnehmen soll,es wäre gesetzlich so vorgeschrieben. Betreffen soll diese Schulung das Digitale Kontrollgerät und sonstige Dinge,die eigentlich nur noch zur Qualifikation dienen. Da sich aber weder mein ehemaliger Bildungsträger noch meine Firma richtig äussern,ob das nun wirklich Pflicht ist,stelle ich meine Frage hoffnungsvoll hier rein. Der ehemalige Bildungsträger (Dekra) sagt,das ich dem Unterricht nicht beiwohnen muß,weil ich ja vor 2014 meine Ausbildung abgeschlossen habe (war dem so?) Die Firma hingegen sagt,ich müsse einen Nachweis mit mir führen,das ich bei dem Unterricht war und erzählt mir was von Kontrollen der BAG und sonstigen Behörden,denen man das vorlegen müsste im Falle eines Falles usw. (Wenn Chefs mal reden hören die meist nie von alleine auf *g*)
Wie gesagt,ich habe zwar den BKF,auch von der IHK Geprüft worden,aber dennoch weiß anscheinend keiner so richtig,was nun Sache ist. Es wäre lieb,wenn einer von Euch mir nen Link geben kann,wo ich etwas dazu finde oder gar hier im Forum,das ich zwar durchsucht habe aber bei so vielen Themen...*schwitz* hab ich noch nicht alles durch geackert...
Die Konkrete Frage ist: Muß ich zu diesem Unterricht,wenn ja warum? Und wenn nein,was kann ich meiner Firma vorlegen ausser meinem Abschlusszeugnis der IHK?Muß ich trotz Ausbildung dennoch die Qualifikation erfüllen und Theoriestunden im Jahr machen? Ich selber bin der Meinung,ich muß nicht...
Vielen Dank im Vorraus. Euer Teddy250
(Denny)
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