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Fuhrmannseid:

Ich schwöre einen Eid zu Gott,
dass ich das Gut, das mir zu fahren aufgeladen wird,
für billigmässige Belohnung dahin fahren, treulich verwahren und redlich
überliefern will, kein Stück verfahren oder irgend anderswo
hinbringen als mir aufgegeben ist, was mir etwa an Geld und Wechseln
zurück zubringen gereicht wird, aufrichtig und ohne einzige Hinterhaltung
überreichen und mich in allen so betragen will, wie einem redlichen, aufrichtigen
und getreuem Fuhrmann gebührt.
 
 
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Autor Thema: OWi begangen in Deutschland & bestraft in Frankreich?  (Gelesen 412 mal)
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olli
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« am: 26. Januar 2010, 18:25:40 »

wie kann es sein, das ich für Ordnungswidrigkeiten nach VO (EWG) Nr. 3820/85 betreffend die ich in einem Land der EU begangen habe in einem anderen Land bestraft werde? Sollte es nicht nach der Harmonisierung der Sozialvorschriften auch eine Harmonisierung des Bussgeldes für das Fahrpersonal geben?
Meiner Meinung nach ist es Unrecht, für Verfehlungen nach VO (EWG) Nr. 3820/85, die ich zum Beispiel in Deutschland begangen habe, in einem anderen EU-Land oder AETR-Land bestraft zu werden. Zumal es auch für mich als Fahrer schwierig ist, mich in anderen Ländern rechtlich zu Verständigen und dem Beamten zum Beispiel zu Erklären das ich in einer Vollsperrung gestanden habe und anschließend keinen geeigneten Parkplatz mehr anfahren könnte oder Parkmöglichkeiten geschlossen waren. Eine Einhaltung der Lenk.- und Ruhezeit ist somit nicht mehr möglich gewesen werde aber für dieses unverschuldete „Vergehen” Mangels Verständigungsmöglichkeit, es gibt 23 Amtsprachen in Europa, und zu den Bussgeldkonditionen des Konrolllandes zur Rechenschaft gezogen. Weiterhin sind diese Bussgelder teilweise Willkürlich und meist auch sofort zu Entrichten, ohne Anhörungsbogen etc. Hier Herrscht, meiner Meinung nach, dringend Handlungsbedarf.

vg olli
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« Antworten #1 am: 23. Februar 2010, 23:35:37 »

Hallo  warum hast du keine  aus druck gemacht und es notiert
mit platz und Begründung,beim digi tacho  und beim alte
auf die hintere seite,,
sorry wie lange bis zu über gefahren  diene Link und Arbeit
zeit gefahren,
handlungs- bedarf  gibst es nicht
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olli
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« Antworten #2 am: 24. Februar 2010, 08:09:16 »

Hoi,

dies bezieht sich nicht auf mich sondern auf die allgemeinheit. ich denke nicht das es sein kann das wir zwar alle das selbe eu-recht haben, aber jedes land einen anderen bussgeldkatalog dafür. im strassenverkehrsrecht sieht es anders aus, da kann jedes land selbst bestimmen da es auch unterschiedliche verkehrsregeln gibt. wenn du ein verbrechen, was auch immer, in deutschland begehts, wirst du dafür auch nicht in dem land bestraft wo du gefasst worden bist, sondern in dem land wo du es begannen hast, oder?  cool

so long!
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« Antworten #3 am: 28. Februar 2010, 19:06:41 »

Hi Olli!

Wie ich Dir schon am Tel. erklärt habe mache ich es grundsätzlich so:

Wenn es so ist wie von Dir geschildert mache ich erst einmal einen Ausdruck mit entsprechenden Notizen darauf.
Für DE reicht dies völlig aus.

Wenn man allerdings,so wie ich,Europaweit unterwegs ist einfach den nächsten BAG-Sprinter anfahren und sich selbst
anzeigen. Wohlgemerkt Sprinter nicht Bulli denn diese sind Mautkontrolleure.
Ich hatte im Januar einmal 49min Gesamtarbeitszeit Überschritten-30€ Bußgeld. Quittung & Protokoll mit EU Code wird
ausgefertigt. Vier Wochen am Mann behalten und schon sollte ich auf der sicheren Seite sein.
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allradantrieb heisst:du bleibst dort stecken wo kein abschleppwagen hin kommt

taggi
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« Antworten #4 am: 27. März 2010, 14:30:27 »

Verstösse gegen die Lenkzeitverordung können und dürfen grenzüberschreitend verfolgt werden. daß die Strafen harmonisiert werden sollten, egal auf welchem Level, ist wohl unstrittig
Gruss
taggi
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Die Flecken unter meinem LKw sind keine Ölflecken
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